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Sicherheitsüberprüfung von Spielplätzen

Abgesehen von Kontrollgang, Pflege und Wartung, welche regelmäßig vom Inhaber bzw. Betreiber von öffentlichen Spielplätzen durchgeführt werden müssen, ist lt. Norm UNI EN 1176 eine von einer sachkundigen Person jährliche Hauptinspektion vorgesehen.

Seit April 2017 bieten wir die jährliche Hauptinspektion als Dienstleistung an, wobei diese von unserem FLL/BSFH-zertifizierten „qualifizierten Spielplatzprüfer“ Herrn Lang Oswald durchgeführt wird.

Die Kontrollen der jährlichen Hauptinspektion sind folgende:

  • Überprüfung der Stabilität von Ausstattungen und Geräten
  • Überprüfung der Funktionalität von Ausstattungen und Geräten
  • Überprüfung der viel beanspruchten Teile wie Ketten, Rutschen, Aufhängungen, Seile, usw.
  • Überprüfung auf Verrottung und Korrosion der ober- und unterirdischen Bestandteile (kann die Freilegung bestimmter Teile erforderlich machen)
  • Überprüfung Fallschutz (ausreichend vorhanden und der Norm entsprechend?)
  • Überprüfung dass Ausstattungen und Geräte der Norm UNI EN 1176 entsprechen

Unsere Dienstleistung beinhaltet:

  • jährliche Hauptinspektion lt. obgenannter Auflistung
  • Auflistung und Abbildung jedes einzelnen geprüften Spielplatzes
  • Auflistung und Abbildung jedes einzelnen geprüften Spielgerätes
  • Detaillierte Abbildung und Beschreibung von festgestellten Normabweichungen, Klassifizierung in Risikostufen (niedriges, mittleres, hohes Risiko) sowie Anleitung zu dessen Behebung
  • bei komplettem Fehlen oder zu geringer Fläche von Fallschutz wird die Fallhöhe des Spielgerätes angegeben, damit die normgerechte Art bzw. Stärke des Fallschutzes bestimmt werden kann
  • Unterbreitung eines unverbindlichen Angebotes zur Behebung der festgestellten Sicherheitsmängel und Normabweichungen

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass unsere Dienstleistung der jährlichen Hauptinspektion sowie diesbezüglicher technischer Bericht lediglich zur Erfassung und Bewertung der betreffenden Spielgeräte laut den geltenden Sicherheitsvorschriften dient und somit weder die ordentliche und/oder außerordentliche Instandhaltung noch die Behebung von Sicherheitsmängeln beinhaltet. Diese Arbeiten können uns gern aufgrund unseres unverbindlichen Angebotes in einem zweiten Moment separat in Auftrag gegeben werden.